Suche
  • Online-Marketing. SEO. Beratung.
  • Content Marketing. Social Media. Links.
Suche Menü

Kein Honorar bei falschen Zusagen für Suchmaschinenoptimierung

Heute teilte der Newsletter von Dr. Bahr mit, dass laut einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf SEO-Dienstleister nicht bezahlt werden müssen, wenn sie ihre Zusagen nicht einhalten. Im konkreten Fall ging es um einen Suchmaschinenoptimierer, der seinem Kunden dauerhafte TopTen-Platzierungen bei genau festgelegten Keywords zugesichert hatte.
Dies hat der SEO nicht erreicht. Stattdessen kam es nur zu Platzierungen in der Kombination der festgelegten Keywords. Wie schon öfter geschrieben: Seriöse Suchmaschinenoptimierer bieten in der Regel ihren Kunden keine Zusagen über zu erreichende Platzierungen.
Quelle: Die Seite Suchmaschinen & Recht von Dr. Bahr.

Autor:

Frank Doerr (aka Loewenherz) ist seit 1996 online, Inhaber von Spinpool Online-Marketing sowie der Webdesign- und Wordpress-Agentur Wolke23. Fachjournalist und Buchautor. Vorträge u.a. auf SEOCampixx Berlin, SEOday Köln und SMX München, sowie Lehraufträge an den Hochschulen Frankfurt und Darmstadt, Organisierte viele Jahre den SEO Stammtisch Rhein-Main und hat die erste offizielle Dokumentation der SISTRIX Toolbox verfasst.

15 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Das Urteil und kann man auch nachvollziehen.
    Wundert mich aber das es erst jetzt ein Urteil dazu gibt. Im Fussball wird ja auch der Trainer (sofort) rausgeschmissen wenn der Verein nicht da steht wo es geplant war. 😉

    Antworten

  2. Oberlandesgericht Düsseldorf: Kein Honorar bei falschen Zusagen für Suchmaschinenoptimierung –

    Antworten

  3. Das verlinkte Urteil ist vom Amtgericht Düsseldorf, nicht vom Oberlandesgericht.

    Antworten

  4. Wen soll das wundern? Wenn mir der Bäcker sagt, er tut 5 Croissants in die Tüte aber stopft nur 2 rein – dann zahle ich doch auch nur 2 oder?
    Die Frage – in unserem Umfeld – ist meiner Ansicht nach: Muss der SEO nicht eigentlich sogar noch haften, weil er ja mit falschen Versprechungen einen Kunden gezupft hat, der woanders besser bedient worden wäre?
    Ja, ja, das ist praktisch nicht nachzuweisen und deshalb Quatsch. Aber SEOs die mit Top-Ten-Platzierungen werben, sind auch wirklich anstrengend. Oder?
    eric

    Antworten

  5. Wie erklärt Ihr denn Euren Kunden, dass die anderen SEOs vielleicht nicht ganz so seriös sind, wenn sie Platzierungen garantieren?

    Antworten

  6. Normalerweise muss man soetwas seinen Kunden nicht erklären. Oder ist es auf ein Akquisegespräch gezogen? Da sollte das Thema mit zwei Sätzen vom Tisch sein da es für jeden nachvollziehbar sein sollte, dass solche Zusicherungen unseriöus sind. Mit Kunden welche dies trotz gesundem Menschenverstand nicht akzeptieren können würdest du sowieso nicht glücklich werden.

    Antworten

    • Top 10 der Woche 13/09 « Wochenrückblicke
    • 29.03.09

    […] Ein paar Statistiken zu PageRank- und Backlinkupdates 2.) Kein Honorar bei falschen Zusagen für Suchmaschinenoptimierung 3.) Google muss Twitter kaufen 4.) Sind die neuen .tel Domains doch für SEO geeignet? 5.) […]

    Antworten

  7. Kann das Urteil auch nachvollziehen. Viele Kunden haben in dem Bereich einfach nicht viel Ahnung, da sollte es eine Pflicht zur Aufklärung geben, ähnlich wie bei Geldanlagen z.B.

    Antworten

  8. […] Link: Kein Honorar bei falschen Zusagen für Suchmaschinenoptimierung […]

    Antworten

    • SEO Agenturen - so finden Sie die richtige (Teil 1) | seo-gold.de
    • 12.06.09

    […] Sie sind nicht ganz schutzlos – wie ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 17.07.08 – zeigt (via SEO Scene): […]

    Antworten

  9. Hallo,
    was ich nicht verstehe ist, dass viele Webmaster nicht auf Provision arbeiten. Z.B. pro Monat werden die Keywords kontrolliert und dann zahlt der Kunde erst.
    Das ist sowohl für den Kunden fair und wenn der Webmaster was drauf hat – hat er nichts zu befürchten… oder nicht??

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.